Öffentliche Aufträge in Polen 2026: Chronologie der Änderungen mit Quellen

Martyna Łachut
Martyna Łachut ist Expertin für öffentliche Vergabeverfahren und kennt den Prozess sowohl aus Sicht der Auftraggeber als auch der Bieter. Sie berät, schult und begleitet Unternehmen zielsicher durch den gesamten Ausschreibungsprozess. Mit ihrem Fokus auf moderne digitale Ansätze zeigt sie, dass die öffentliche Vergabe nahbar, zugänglich und logisch sein kann.

Diese Chronologie bündelt die Änderungen bei öffentlichen Aufträgen in Polen im Jahr 2026. Zu jedem Eintrag nennen wir das Datum, die betroffenen Bieter, den rechtlichen Status und einen Link zur amtlichen Quelle, damit Ihr Angebotsteam ihn im Original prüfen kann. Ergänzend führen wir die Änderungen auf EU-Ebene auf, die für Ausschreibungen in Polen relevant sind. Wenn Sie den polnischen Markt neu kennenlernen, lesen Sie zuerst, wie öffentliche Aufträge vergeben werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
2026 betreffen Bieter in Polen sieben Änderungen und Fristen sowie zwei laufende Entwürfe:
- Seit dem 1. Januar 2026 gilt das polnische Vergabegesetz (Pzp) für Aufträge ab 170.000 PLN netto (zuvor 130.000 PLN), was Unternehmen bei kleineren Vergabeverfahren betrifft.
- Seit dem 1. Januar 2026 gelten die EU-Schwellenwerte für 2026 und 2027 sowie ein Umrechnungskurs von 4,31 PLN pro Euro, was Unternehmen bei den größten Ausschreibungen betrifft.
- Seit dem 1. Februar 2026 für die größten Unternehmen und seit dem 1. April 2026 für alle übrigen polnischen Umsatzsteuerpflichtigen werden Rechnungen im nationalen E-Rechnungssystem KSeF ausgestellt, auch Rechnungen an öffentliche Auftraggeber.
- Seit dem 13. März 2026 kann die Nationale Berufungskammer (KIO) Verhandlungen per Videokonferenz führen, und Beweismittel sind spätestens am Tag vor der Verhandlung einzureichen, was Bieter in Nachprüfungsverfahren betrifft.
- Seit dem 3. April 2026 müssen Auftraggeber Angebote mit IKT-Produkten ausschließen, die von einer Empfehlung oder einer Entscheidung über einen Hochrisikoanbieter erfasst sind, was IT- und Telekommunikationsanbieter betrifft.
- Seit dem 12. Juli 2026 steht allen Bietern eine freiwillige Zertifizierung von Auftragnehmern offen.
- Am 31. August 2026 lief die Frist für die Etappenziele des polnischen Aufbauplans (KPO) ab, was Auftragnehmer KPO-finanzierter Verträge betrifft.
- In Arbeit sind der Entwurf zur Änderung des Pzp (UD409) zu Nachprüfungen bei der KIO und ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie der Vorschlag der EU-Kommission für einen Public Procurement Act vom 9. September 2026.
Chronologie Monat für Monat
Die Tabelle zeigt die Änderungen des Jahres 2026 in zeitlicher Reihenfolge. Zu jedem Eintrag nennen wir den rechtlichen Status und das Datum der letzten Prüfung an der Quelle.
| Datum | Änderung | Betroffene | Status | Quelle | Geprüft |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2026 | Anwendungsschwelle des Pzp: 170.000 PLN netto | Bieter bei Aufträgen zwischen 130.000 und 170.000 PLN | In Kraft | Gesetzblatt 2025, Pos. 1173 | 21.10.2026 |
| 1.1.2026 | EU-Schwellenwerte für 2026 und 2027, Kurs 4,31 PLN pro Euro | Bieter in Oberschwellenverfahren | In Kraft | Bekanntmachung des UZP-Präsidenten vom 8.12.2025 | 21.10.2026 |
| 1.2.2026 | KSeF-Pflicht für Unternehmen mit Umsatz über 200 Mio. PLN im Jahr 2024 | Größte Bieter | In Kraft | Finanzministerium | 21.10.2026 |
| 13.3.2026 | Videoverhandlungen vor der KIO, Beweismittelfrist, Pflicht zur Erwiderung | Antragsteller und Beigetretene | In Kraft | Art. 508a und 535 Pzp | 21.10.2026 |
| 31.3.2026 | Staatliche Beschaffungspolitik 2026-2029 | Mittelbar alle Bieter, besonders KMU | Beschlossen | Beschluss Nr. 101 des Ministerrats | 21.10.2026 |
| 1.4.2026 | KSeF-Pflicht für alle übrigen Umsatzsteuerpflichtigen | Alle in Polen umsatzsteuerlich registrierten Bieter | In Kraft | Finanzministerium | 21.10.2026 |
| 3.4.2026 | Ausschluss von Angeboten mit IKT-Produkten aus einer Empfehlung oder Hochrisiko-Entscheidung | IT- und Telekommunikationsanbieter | In Kraft | Art. 226 Abs. 1 Nr. 17 und 19 Pzp | 21.10.2026 |
| 12.7.2026 | Zertifizierung von Auftragnehmern | Unternehmen, die ein Zertifikat statt wiederholter Nachweise nutzen wollen | In Kraft | Gesetzblatt 2025, Pos. 1235 | 21.10.2026 |
| 21.8.2026 | Verordnung über das Auftragnehmerzertifikat | Unternehmen, die ein Zertifikat beantragen | Veröffentlicht | Gesetzblatt 2026, Pos. 1116 | 21.10.2026 |
| 31.8.2026 | Ende der Frist für KPO-Etappenziele | Auftragnehmer KPO-finanzierter Verträge | Frist abgelaufen, Abrechnung bis Ende 2026 | Ministerium für Fonds und Regionalpolitik | 21.10.2026 |
| 9.9.2026 | Vorschlag für einen EU Public Procurement Act, COM(2026) 590 | Alle Bieter in der EU | Vorschlag | Europäische Kommission | 21.10.2026 |
| 17.9.2026 | Neue Fassung des Pzp-Änderungsentwurfs (UD409) | Bieter in Nachprüfungsverfahren | Entwurf | Regierungszentrum für Gesetzgebung (RCL) | 21.10.2026 |
| 4. Quartal 2026 | Annahme von UD409 durch den Ministerrat | Bieter in Nachprüfungsverfahren | Geplant | Gesetzgebungsplan der Regierung | 21.10.2026 |
| 1.1.2027 | Leistungsstufen für Bauleistungen | Bauunternehmen | Geplant (Verordnungsentwurf) | Amt für öffentliches Auftragswesen (UZP) | 21.10.2026 |
Januar 2026: neue Pzp-Schwelle und EU-Schwellenwerte für 2026 und 2027
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das polnische Vergabegesetz für Aufträge ab 170.000 PLN netto. Zuvor lag die Schwelle bei 130.000 PLN. Die Änderung beruht auf einer Novelle aus dem Jahr 2025 (Gesetzblatt 2025, Pos. 1173), und für Verfahren, die vor dem 1. Januar eingeleitet wurden, gilt die alte Schwelle. Kleinere Beschaffungen regeln die Auftraggeber in eigenen Vorschriften und veröffentlichen sie meist im Bulletin für öffentliche Informationen (BIP) oder auf ihrer Beschaffungsplattform.
Am selben Tag traten die EU-Schwellenwerte für 2026 und 2027 und ein neuer Umrechnungskurs von 4,31 PLN pro Euro in Kraft. Die Schwellenwerte liegen etwas niedriger als 2024 und 2025, daher fallen manche Verfahren, die bisher national waren, jetzt unter das EU-Verfahren. Die Beträge in Złoty veröffentlichte der Präsident des polnischen Amts für öffentliches Auftragswesen in der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2025:
- Liefer- und Dienstleistungen zentraler Regierungsbehörden: 140.000 Euro, also 603.400 PLN,
- Liefer- und Dienstleistungen sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 216.000 Euro, also 930.960 PLN,
- Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern: 432.000 Euro, also 1.861.920 PLN,
- Bauleistungen: 5.404.000 Euro, also 23.291.240 PLN (2024 und 2025: 5.538.000 Euro).
Die Euro-Beträge gelten in allen EU-Mitgliedstaaten gleich. Oberschwellige Verfahren erscheinen im Amtsblatt der EU und in der Datenbank TED. Wie Sie TED zusammen mit nationalen Portalen durchsuchen, zeigt unser Leitfaden, wie Sie Ausschreibungen in Europa finden.
Februar und April 2026: verpflichtendes KSeF
Seit dem 1. Februar 2026 stellen Unternehmen, deren Umsatz 2024 über 200 Mio. PLN lag, ihre Rechnungen im nationalen E-Rechnungssystem KSeF aus. Seit dem 1. April 2026 gilt die Pflicht für alle übrigen Umsatzsteuerpflichtigen. Sie umfasst auch Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Die Plattform für elektronische Rechnungsstellung (PEF) bleibt der Kanal für Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen und ist mit KSeF verbunden.
Bis zum 31. Dezember 2026 läuft eine Übergangszeit. Sanktionen für Fehler in KSeF sind aufgeschoben, und die kleinsten Steuerpflichtigen mit einem Monatsumsatz bis 10.000 PLN dürfen noch außerhalb des Systems abrechnen. Ausländische Bieter ohne polnische Niederlassung sollten mit ihrer Steuerberatung klären, ob die Pflicht für sie gilt. Termine und Ausnahmen veröffentlicht das polnische Finanzministerium auf der KSeF-Website.
März 2026: Videoverhandlungen vor der KIO und neue Beschaffungspolitik
Seit dem 13. März 2026 gelten im Nachprüfungsverfahren Regeln aus dem Deregulierungsgesetz von 2025. Der Präsident der Nationalen Berufungskammer (KIO) kann eine Verhandlung oder Sitzung per Videokonferenz anordnen (Art. 508a Pzp). Die Parteien reichen Beweismittel mit dem Nachprüfungsantrag, der Erwiderung, dem Beitritt oder in einem Schriftsatz ein, der spätestens am Tag vor der Verhandlung eingeht (Art. 535 Pzp). Der Auftraggeber muss auf den Antrag erwidern. Für Streitigkeiten in Verfahren, die vor dem 13. März 2026 eingeleitet wurden, gelten die neuen Regeln nicht. Den aktuellen Gesetzestext finden Sie im polnischen Vergabegesetz in der Datenbank ISAP.
Am 31. März 2026 hat der Ministerrat die staatliche Beschaffungspolitik 2026-2029 beschlossen. Sie gibt den Auftraggebern Leitlinien vor und ändert keine Vorschriften. Schwerpunkte sind die Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Wirtschaft mit Blick auf KMU, die Resilienz des Staates und die Professionalisierung des Vergabemarkts. Zu den Instrumenten gehören ein KMU-Test, verständlichere Vergabeunterlagen und eine häufigere Aufteilung großer Aufträge in Lose.
April 2026: Cybersicherheit bei IKT-Beschaffungen
Am 3. April 2026 trat eine Novelle des polnischen Gesetzes über das nationale Cybersicherheitssystem in Kraft. Ein Auftraggeber muss ein Angebot ausschließen, wenn es IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse enthält, die in einer Empfehlung des Regierungsbevollmächtigten für Cybersicherheit genannt sind (Art. 226 Abs. 1 Nr. 17 Pzp) oder unter eine Entscheidung über einen Hochrisikoanbieter fallen (Art. 226 Abs. 1 Nr. 19 Pzp). Nach Angaben des polnischen Digitalministeriums war bis zum 6. August 2026 kein Verfahren zur Einstufung eines Hochrisikoanbieters eröffnet, eine solche Liste gibt es also noch nicht.
Juli und August 2026: Zertifizierung von Auftragnehmern und KPO-Fristen
Am 12. Juli 2026 trat das Gesetz über die Zertifizierung von Auftragnehmern öffentlicher Aufträge in Kraft (Gesetzblatt 2025, Pos. 1235). Die Zertifizierung ist freiwillig. Ein Zertifikat bestätigt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und das Unternehmen den Auftrag ausführen kann, sodass es nicht in jedem Verfahren dieselben Nachweise vorlegen muss. Am 21. August 2026 wurde die Verordnung über das Auftragnehmerzertifikat veröffentlicht (Gesetzblatt 2026, Pos. 1116).
Am 31. August 2026 lief die EU-Frist für die Etappenziele und Zielwerte des polnischen Aufbau- und Resilienzplans (KPO) ab. Nach Angaben des polnischen Ministeriums für Fonds und Regionalpolitik können manche Projekte bis Ende 2026 abgeschlossen und abgerechnet werden. Auftragnehmer KPO-finanzierter Verträge sollten prüfen, ob Abnahme- und Zahlungstermine in ihren Verträgen zu diesem Zeitplan passen.
September 2026: EU Public Procurement Act und neue Fassung von UD409
Am 9. September 2026 hat die Europäische Kommission den Public Procurement Act vorgeschlagen, COM(2026) 590. Die Verordnung soll die drei Richtlinien von 2014 (2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU) ersetzen und in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Sie erfasst Aufträge ab den EU-Schwellenwerten. Unterschwellige Aufträge, die Organisation des nationalen Vergabesystems und der Rechtsschutz bleiben im nationalen Recht. Für Bieter sind diese Vorschläge am wichtigsten:
- zwei Grundverfahren, offen und dynamisch, beide mit Verhandlungen ohne besondere Voraussetzungen,
- eine Obergrenze für den geforderten Jahresumsatz von grundsätzlich 50 Prozent des geschätzten Jahresauftragswerts (das polnische Pzp erlaubt derzeit bis zum Doppelten des Auftragswerts),
- Qualitätskriterien mit grundsätzlich mindestens 30 Prozent der Punkte, bei personalintensiven Aufträgen 50 Prozent, mit begründeten Ausnahmen,
- Prüfung ungewöhnlich niedriger Preise ohne feste 30-Prozent-Schwelle, anhand anderer Angebote, Marktpreise und tatsächlicher Ausführungskosten,
- eine verpflichtende elektronische Eignungsprüfung, in die angepasste nationale Dienste einfließen dürfen, sodass die polnische Zertifizierung Teil davon werden könnte,
- eine einheitliche Schwelle von 15 Prozent des ursprünglichen Auftragswerts für unwesentliche Vertragsänderungen, sofern das wirtschaftliche Gleichgewicht gewahrt bleibt.
Laut Vorschlag tritt die Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gilt zwei Jahre später. Der Text geht nun an das Europäische Parlament und den Rat, Einzelheiten können sich also noch ändern. Einen Abgleich des Entwurfs mit dem polnischen Vergabegesetz, Vorschrift für Vorschrift (auf Polnisch), bietet das Portal Zamówienia Publiczne.
Am 17. September 2026 erschien eine neue Fassung des polnischen Änderungsentwurfs zum Pzp (UD409). Laut Berichten der juristischen Fachpresse bleiben die geplanten Gebühren für Nachprüfungsanträge, die Regeln zu ungewöhnlich niedrigen Preisen und die Bindungswirkung der KIO-Beschlüsse unverändert. Die Anpassungen betreffen Videoverhandlungen und rechtliche Auslegungshinweise des UZP-Präsidenten. Jede Fassung des Entwurfs veröffentlicht das Regierungszentrum für Gesetzgebung.
Was die Änderungen für Bieter bedeuten
Die Tabelle übersetzt jede Änderung in eine Aufgabe. Jede Zeile endet mit einem Schritt, den Ihr Angebotsteam in seine Planung aufnehmen kann.
| Änderung | Was Sie im Angebot oder im Unternehmen prüfen | Zuständig |
|---|---|---|
| Schwelle 170.000 PLN | Nehmen Sie BIP-Seiten und Beschaffungsplattformen der Auftraggeber in Ihr Monitoring auf, weil dort kleinere Aufträge erscheinen. | Angebotsteam |
| EU-Schwellenwerte 2026 und 2027 | Vergleichen Sie den Auftragswert mit dem Schwellenwert, weil er Fristen, EEE und Veröffentlichung in TED bestimmt. | Angebotsteam |
| KSeF | Stellen Sie sicher, dass Ihr Rechnungssystem an KSeF übermittelt und die im Vertrag geforderten Angaben überträgt. | Buchhaltung |
| Videoverhandlungen und Beweismittelfrist | Sammeln Sie Beweise ab dem Tag der Entscheidung des Auftraggebers und legen Sie sie dem Antrag oder Beitritt bei. | Rechtsberatung |
| IKT-Cybersicherheit | Prüfen Sie vor der Abgabe, ob angebotene Hardware und Software von einer Empfehlung oder Entscheidung erfasst sind. | Angebotsteam und IT |
| Zertifizierung von Auftragnehmern | Zählen Sie, in wie vielen Verfahren pro Jahr das Zertifikat einen vollständigen Satz Eignungsnachweise ersetzen würde. | Geschäftsführung und Angebotsteam |
| KPO-Fristen | Gleichen Sie Abnahme- und Zahlungstermine in KPO-finanzierten Verträgen mit dem Jahresende 2026 ab. | Projektleitung |
| Entwurf UD409 | Berücksichtigen Sie mögliche höhere Gebühren bei Nachprüfungsentscheidungen und dokumentieren Sie Ihre Preiskalkulation von Anfang an. | Rechtsberatung und Kalkulation |
Manche Änderungen entstehen im laufenden Verfahren, nachdem die Bekanntmachung erschienen ist. Auftraggeber ändern Unterlagen und verschieben Fristen, deshalb schützt ein fester Ablauf, um Änderungen in Vergabeunterlagen zu überwachen, das Angebot bis zur Abgabe.
Was noch in Arbeit ist
- Pzp-Änderung (UD409): Entwurf. Sie umfasst höhere Gebühren für Nachprüfungsanträge bei der KIO, den Wegfall der automatischen 30-Prozent-Schwelle bei der Prüfung ungewöhnlich niedriger Preise und die Verlagerung der Beweislast auf den Antragsteller. Die Annahme durch den Ministerrat ist für das 4. Quartal 2026 geplant, die neuen Regeln könnten also frühestens 2027 gelten.
- Leistungsstufen für Bauleistungen: geplant. Die Verordnung ist ein Entwurf, ihr Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant.
- KSeF: Übergangszeit bis 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Pflicht auch für die kleinsten Steuerpflichtigen, und Rechnungsfehler können Sanktionen nach sich ziehen.
- Public Procurement Act: Vorschlag der Europäischen Kommission. Bis die Verordnung angenommen ist und angewendet wird, gelten die Richtlinien von 2014 und nationale Gesetze wie das Pzp weiter.
- EU-Schwellenwerte: gültig bis 31. Dezember 2027. Die nächste Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Quellen
Jeder Eintrag der Chronologie lässt sich in einer amtlichen Quelle prüfen:
- Polnisches Vergabegesetz (Pzp) in ISAP, konsolidierte Fassung: Gesetzblatt 2026, Pos. 793
- Bekanntmachung des UZP-Präsidenten vom 8. Dezember 2025 zu den EU-Schwellenwerten
- KSeF-Einführungstermine, Finanzministerium
- Staatliche Beschaffungspolitik 2026-2029, Ministerium für Entwicklung und Technologie
- Hochrisikoanbieter, Digitalministerium
- UD409 im Gesetzgebungsplan der Regierung
- UD409 beim Regierungszentrum für Gesetzgebung
- KPO-Fristen, Antwort des Ministeriums für Fonds und Regionalpolitik auf eine parlamentarische Anfrage
- Public Procurement Act, Pressemitteilung der Europäischen Kommission
Häufige Fragen
Welche EU-Schwellenwerte gelten 2026?
Vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 liegt der Schwellenwert für Bauleistungen bei 5.404.000 Euro. Für Liefer- und Dienstleistungen gelten 140.000 Euro für zentrale Regierungsbehörden, 216.000 Euro für sonstige öffentliche Auftraggeber und 432.000 Euro für Sektorenauftraggeber. In Polen beträgt der Umrechnungskurs 4,31 PLN pro Euro, der Schwellenwert für Bauleistungen entspricht also 23.291.240 PLN.
Seit wann gibt es in Polen die Zertifizierung von Auftragnehmern?
Das Gesetz über die Zertifizierung von Auftragnehmern öffentlicher Aufträge gilt seit dem 12. Juli 2026. Die Zertifizierung ist freiwillig. Leistungsstufen für Bauleistungen greifen, sobald die zugehörige Verordnung in Kraft tritt, geplant zum 1. Januar 2027.
Gilt die polnische Novelle zu Nachprüfungen bei der KIO schon?
Nein. Die Novelle (UD409) ist ein Entwurf, die aktuelle Fassung stammt vom 17. September 2026. Die Annahme durch den Ministerrat ist für das 4. Quartal 2026 geplant, die neuen Regeln könnten also frühestens 2027 gelten. Videoverhandlungen und die Beweismittelfrist vor der KIO gelten dagegen seit dem 13. März 2026.
Müssen Rechnungen an polnische öffentliche Auftraggeber über KSeF laufen?
Ja, für polnische Umsatzsteuerpflichtige. Seit dem 1. Februar 2026 für die größten Unternehmen und seit dem 1. April 2026 für alle übrigen werden Rechnungen, auch an öffentliche Auftraggeber, in KSeF ausgestellt. Die Plattform PEF übermittelt weiterhin Rechnungen an öffentliche Auftraggeber und ist mit KSeF verbunden. Für die kleinsten Steuerpflichtigen gilt eine Übergangszeit bis Ende 2026.
Wo verfolge ich Änderungen bei öffentlichen Aufträgen in Polen?
Gesetze erscheinen im polnischen Gesetzblatt (ISAP und ELI), Bekanntmachungen und Hinweise beim Amt für öffentliches Auftragswesen, Gesetzentwürfe beim Regierungszentrum für Gesetzgebung und Bekanntmachungen zu Aufträgen auf der Plattform e-Zamówienia und in TED. Diese Chronologie fasst Änderungen aus diesen Quellen zusammen, und wir aktualisieren sie am ersten Arbeitstag jedes Monats.
Was ist der EU Public Procurement Act und ab wann gilt er?
Der Public Procurement Act ist der Entwurf einer EU-Verordnung vom 9. September 2026, die die drei Vergaberichtlinien von 2014 ersetzen und in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten soll. Er erfasst Aufträge ab den EU-Schwellenwerten. Laut Vorschlag gilt er zwei Jahre nach Inkrafttreten, ein festes Datum gibt es noch nicht, weil Europäisches Parlament und Rat den Text noch beraten.
Minerva verfolgt Änderungen in den Verfahren, die Sie beobachten, und zeigt sie Ihrem Team an einem Ort. Vereinbaren Sie ein kurzes Gespräch, und wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Rechtsstand und Stand des Gesetzgebungsverfahrens: 21. Oktober 2026. Prüfen Sie vor einer Entscheidung in einem konkreten Verfahren den aktuellen Gesetzestext in amtlichen Quellen oder wenden Sie sich an eine Rechtsberatung.
Gespräch in 30 Sekunden vereinbaren
Sie erhalten:
600+ Organisationen vertrauen uns – von wachsenden Unternehmen bis hin zu Großkonzernen.



